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Unser Ziel ist es, Sie mit einem günstigen und sicheren Angebot – für Bestands- und Neukunden – zu überzeugen.

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Kundenportal und Terminbuchung

Wir empfehlen Ihnen zur schnellen Auskunft und Änderung von Kundendaten/Abschlägen unser Kundenportal. Wir stehen für Sie gerne telefonisch, postalisch und per E-Mail zur Verfügung. Für einen persönlichen Termin kontaktieren Sie bitte vorab unseren Kundenservice per Telefon / E-Mail oder vereinbaren Sie schnell und einfach online einen persönlichen Termin

Info: Strompreisbremse | GaspreisbremseDezember-Soforthilfe für Gaskunden

kompetent. persönlich. vor Ort.

Für unsere Geschäftskunden

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Für unsere Geschäftskunden

Geschäftskunden

Die Stadtwerke Dülmen GmbH unterstützt Geschäftskunden durch die Belieferung mit Strom, Erdgas und Wasser sowie durch wirkungsvollen Service, damit sie sich ganz auf ihre Geschäftsaktivitäten konzentrieren können.

Wir bieten unseren Geschäftskunden ausschließlich maßgeschneiderte Produkte in Form von individuellen Angeboten. Dazu stehen qualifizierte Ansprechpartner zur Verfügung, die gerne auch persönlich und vor Ort Produkte und Dienstleistungen bei Kunden vorstellen.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein individuelles Angebot!

 

 

Geschäftskundenbetreuung

 

Telefon 02594 / 7900-89
gewerbe@stadtwerke-duelmen-gmbh.de 

Grund- und Ersatzversorgung

Sicher, flexibel und zu jeder Zeit steht Ihnen die Ersatzversorgung der Stadtwerke Dülmen GmbH zur Verfügung.  Die Ersatzversorgung erfolgt zu den Verordnungen zur Strom/GasGVV, den dazu gehörigen ergänzenden Bedingungen sowie zu den Preisen der Preisblätter - Ersatzversorgungstarif Strom/Gas (SLP und RLM). 

Wie lange werde ich im Rahmen der Ersatzversorgung beliefert und wie lautet meine Kündigungsfrist? 
Die Ersatzversorgung erfolgt maximal drei Monate lang. Während dieser Zeit können Sie jederzeit einen neuen Lieferanten Ihrer Wahl mit der Belieferung beauftragen. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist. 

Was passiert nach den 3 Monaten Ersatzversorgung – für Anlagen ohne registrierende Leistungsmessung? 
Für den Fall, dass Sie nach 3 Monaten keinen wirksamen Liefervertrag abgeschlossen haben und nach Beendigung der Ersatzversorgung weiterhin Strom/Gas aus dem Versorgungsnetz entnehmen, kommt gemäß § 2 Abs. 2 Strom/GasGVV automatisch ein Grundversorgungsvertrag zu den Bedingungen der Strom/GasGVV, den dazu gehörigen ergänzenden Bedingungen sowie den Preisen des Preisblatts - Allgemeiner Tarif Strom/Gas zustande.  

Was passiert nach den 3 Monaten Ersatzversorgung mit Anlagen mit registrierender Leistungsmessung in Niederspannung/Niederdruck? 
Wir beliefern Sie im Netzgebiet der Stadtwerke Dülmen GmbH für max. 3 Monate im Rahmen der Ersatzversorgung mit Strom/Gas. Um eine weitere Belieferung nach den 3 Monaten sicher zu stellen, ist es notwendig einen Strom/Gasliefervertrag abzuschließen.  

Wo finde ich die aktuellen Preise der Ersatzversorgungstarife? Die zum Zeitpunkt der Vertragsbestätigung aktuellen Preise der Ersatzversorgung erhalten Sie mit Ihrer Vertragsbestätigung. Die Ersatzversorgungspreise können jeweils zum 1. und zum 15. Tag eines Kalendermonats ohne Einhaltung einer Frist angepasst werden. Sie erhalten dazu keine briefliche Mitteilung. Die Änderungen werden mit Veröffentlichung auf unserer Internetseite unter www.stadtwerke-duelmen.de wirksam.   

  • Einfache und bequeme Anmeldung
  • Keine Mindestvertragslaufzeit
  • Verschiedene Zahlungsweisen
Kleine Box: Grund- und Ersatzversorgung (Geschäftskunden